Evakuierungs-/Räumungshelfer
Der Arbeitgeber ist nach dem §10 ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz) verpflichtet, Mitarbeiter zu benennen, welche die Aufgaben einer Evakuierung im Brand- und Katastrophenfall übernehmen. Ausgebildete Evakuierungshelfer übernehmen Aufgaben im organisatorischen, vorbeugenden und im abwehrenden Brandschutz.
Inhalte der praxisbezogenen Evakuierungshelfer Ausbildung:
- Gesetzliche Grundlagen
- Flucht- und Rettungswege
- Gefahren durch giftigen Brandrauch
- Rauchschutz in Fluchtwegen
- Verhalten bei Gefahr
- Angst- und Panikreaktionen, bzw. deren Vermeidung
- Evakuierungsarten
- Brandschutzordnung, Flucht- und Alarmpläne
- Gebäudebegehung mit Übungen einer Teilräumung
- Schnelle und sichere Kontrolle / Kennzeichnung der Gefahrenbereiche
- Dokumentation der Vollständigkeit aller Mitarbeiter am Sammelplatz
- Zusammenarbeit mit Feuerwehr und Behörden