Die Sicherheitsbeauftragten unterstützen Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie Führungskräfte bei der Sicherstellung von Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit gemäß DGUV Vorschrift 1 §20.
Aus dem Sozialgesetzbuch VII (§ 22 SGB VII) geht hervor, dass in Unternehmen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten Sicherheitsbeauftragte bestellt werden müssen. Dabei übernimmt der Sicherheitsbeauftragte Aufgaben zur Identifizierung und Prävention spezifischer Gesundheits- und Unfallgefahren. Mit ihren speziellen Orts-, Sach- und Fachkenntnissen, welche über Sicherheitsbeauftragten-Lehrgängen vermittelt werden, können die Verantwortlichen erkennen, ob die vorgeschriebenen Schutzvorrichtungen und -ausrüstungen am Arbeitsplatz vorhanden sind. Sie haben eine Vorbildfunktion und sollen als Multiplikatoren durch ihr kollegiales Verhalten auf ihre Mitarbeiter (m/w/d) einwirken, damit diese die Sicherheitsrichtlinien und Schutzmaßnahmen einhalten.
Sicherheitsbeauftragte arbeiten in ihrer Funktion ehrenamtlich und unterstützen dabei die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betriebsarzt (m/w/d), können diese aber nicht ersetzen. Die verantwortungsvolle Ausführung von Sicherheitsbeauftragten-Aufgaben erfordert aktuelle Kenntnisse im Arbeitsschutz.