Arbeitssicherheit
Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetztes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und Vernunft. (Werner von Siemens)
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz im Unternehmen
Das Leitbild von modernem Arbeits- und Gesundheitsschutz steht für ein ganzheitliches Verständnis für die Sicherheit und Gesundheit im Unternehmen. Als freier Mitarbeiter – als Fachkraft für Arbeitssicherheit beraten wir Sie gerne, und unterstützen Sie bei der Verhütung von Unfällen, Berufskrankheiten und den Maßnahmen eines menschengerechten Arbeitsumfelds im Unternehmen.
Als Arbeitgeber müssen Sie eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen ("Regelbetreuung"). Möglich ist die Betreuung durch eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit oder die Bestellung eines Mitarbeiters/in Ihres Unternehmens.
Sonderreglung für Kleinbetriebe
Für kleine Unternehmen bestehen Sonderregelungen entsprechend den Regelungen der DGUV Vorschrift 2, Anlage 3 des jeweiligen Unfallversicherungsträgers, zu dem das kleine Unternehmen gehört. Danach kann der Unternehmer mit einer begrenzten Zahl (10) von Beschäftigten nach einer Motivations- und Informationsschulung die sicherheitsfachliche Betreuung durch eine externe Sifa auf selbstermittelte Bedarfsfälle beschränken.
Wir sind spezialisiert auf Klein- und Mittelständische Betriebe.